Vormundschaften
Können Eltern das Sorgerecht für ihr Kind nicht, oder nur zum Teil ausüben, so bestimmt das Familiengericht einen gesetzlichen Vormund bzw. Pfleger.
Der SKM Herford führt seit 2008 Vormundschaften und Pflegschaften. Bis zur Volljährigkeit übernimmt ein Mitarbeiter des SKM die elterliche Sorge für diese Kinder und Jugendlichen. Er vertritt sie in rechtlichen, finanziellen und pädagogischen Angelegenheiten und ist Ansprechpartner für Pflegeeltern, Einrichtungen, Behörden und Gerichte.
Zur Gewährleistung des Kindeswohls kooperieren wir eng mit dem Stadtjugendamt Herford und dem Kreisjugendamt Herford.
Ehrenamtliche Vormünder können sich bei uns beraten lassen. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
- Ansprechpartner
- Frank Schwarzer
- Telefon
- 05221 - 2 777 814
- frank.schwarzer_at_skm-herford.de
- Ansprechpartner
- Jan-Pieter Linnenbürger
- Telefon
- 05221 - 2 777 816
- jan-pieter.linnenbuerger_at_skm-herford.de
- Ansprechpartner
- Günter Schnepf
- Telefon
- 05221 - 2 777 812
- guenter.schnepf_at_skm-herford.de